Ihr Downloadbereich
In diesem Bereich finden Sie alle Formulare, Vordeklarationen und Schadenanzeigen zum Download.
Alle hier hinterlegten Formulare sind immer auf dem neusten Stand und werden von uns aktualisiert, wenn es Änderungen gibt. Die Dokumente, die Sie hier herunterladen, haben daher immer Aktualität.
Schadenformulare
Melden Sie über uns, oder direkt an unsere Partner
Wir von ARTUS Unicon begleiten Sie auch dann, wenn es am nötigsten ist: bei einem allfälligen Schadenereignis. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Versicherungsdeckung oder zur Meldung des Schadens haben.
Nach Klärung des Sachverhalts kann uns das Ereignis mit dem entsprechenden Schadenformular gemeldet werden. Nach Erhalt der Meldung eröffnen wir ein internes Schadendossier, in dem jeweils sämtliche Kopien der eingereichten Unterlagen abgelegt werden. Die erhaltenen Originale werden der entsprechenden Gesellschaft so rasch als möglich weitergeleitet. Korrespondenzen der Gesellschaften werden kontrolliert, erfasst und Ihnen zugestellt. Somit kann sichergestellt werden, dass Rückfragen schnell und kompetent beantwortet werden.
Sie können die Schadenmeldung auch über die Onlinesysteme unserer Partner-Gesellschaften vornehmen. Damit Sie als Kunde jeweils über die aktuellsten Möglichkeiten der Schadenmeldungen verfügen, möchten wir Sie bitten, die folgenden Links unserer Partner-Gesellschaften zu nutzen: Partner-Gesellschaften
Schadenmeldung (UVG/KTG)
Unfall / Krankheit
Wenn sich ein Unfall ereignet oder eine Krankheit zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, muss die entsprechende Versicherungsgesellschaft so rasch als möglich informiert werden.
Auch bereits bei kleineren Beschwerden ist es sinnvoll, eine Schadenmeldung auszufüllen. Allfällige Nachrechnungen, Rückfälle oder Ähnliches können so auch im Nachhinein einem Ereignis zugeteilt und so effizient bearbeitet werden.
Nachfolgend finden Sie die Links zu den Formularen verschiedener Gesellschaften. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Spezialisten von ARTUS Unicon via Telefon (+41 (0)61 716 90 90) oder per Mail (personenschaden.unicon@no-spam.artus-gruppe.no-spam.com) gerne jederzeit zur Verfügung.
Allianz Suisse - Unfall-/ und Krankheitsmeldung
AXA Winterthur - Unfall-/ und Krankheitsmeldung
Basler – Unfall-/ und Krankheitsmeldung
Concordia – Unfallmeldung UVG
Concordia – Krankenmeldung KTG
CSS - Unfall-/ und Krankheitsmeldung (neu über Zürich)
Elips Life - Schadenmeldungen Online UVG/KTG
Generali – Unfallmeldung UVG
Generali – Krankenmeldung KTG
Groupe Mutuel – Unfallmeldung UVG
Groupe Mutuel – Bagatellunfallmeldung UVG
Groupe Mutuel – Krankenmeldung KTG
Helsana – Schadenmeldungen Online UVG/KT
Helvetia - Schadenmeldungen Online UVG/KTG
Innova - Krankheitsmeldung
Mobiliar - Unfall-/ und Krankheitsmeldung
ÖKK – Schadenmeldungen Online UVG/KTG
Solida - Unfallmeldung Online UVG
SUVA – Unfallmeldung Online UVG
SWICA – Schadenmeldungen Online UVG/KTG
Sympany - Unfallmeldung UVG
Sympany – Krankheitsmeldung KTG
Vaudoise - Unfallmeldung Online UVG
Vaudoise – Krankheitsmeldung KTG
Visana – Schadenmeldungen Online UVG (inkl. Bagatell)/KTG
Zürich – Schadenmeldungen Online UVG/KTG
Arbeitsunfähigkeitszeugnis
Nordwestschweiz
Verlangen Sie als Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers die neuen Arbeitszeugnisse «Arbeitsunfähigkeitszeugnis Nordwestschweiz». Die Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bildet die «Arbeitsplatzbeschreibung», welche dem zuständigen Arzt für die Beurteilung der effektiven Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten von CHF 60.-- für die Ausstellung dieses Zeugnisses trägt der Arbeitgeber.
Austrittsformular
Bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses stellen sich zahlreiche Fragen. Mit Hilfe des Austrittsformulars wird die austretende Person auf die neue Situation eingestellt und erhält einen kleinen Überblick über die bevorstehenden versicherungstechnischen Änderungen. Es dient als Merkblatt und Absicherung bei allfälligen Problemsituationen für die Personalverantwortlichen unserer Kunden. So kann schriftlich nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber alle Pflichten eingehalten hat und die austretende Person über alle nötigen Veränderungen informiert wurde.
Sie finden nicht, wonach Sie gesucht haben?
Dann sprechen Sie uns gerne an oder wenden sich an Ihren Kundenbetreuer.