Die Unfallversicherung
Was Sie im Ausland beachten sollten
Auf Reisen

Die Versicherer richten ihre Leistungen bei Auslandsunfällen nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) und den geltenden internationalen Abkommen aus. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob das Aufenthaltsland ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz hat oder nicht. Als Broker ist es uns wichtig, dass Sie ortsunabhängig richtig abgesichert sind – und wissen, worauf Sie sich verlassen können.
LÄNDER MIT SOZIALVERSICHERUNGSABKOMMEN
Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz sind in der Regel für EU-/EFTA-Staaten verfügbar, es gibt aber darüber hinaus einzelne Länder mit entsprechenden Verträgen. Grundlage ist das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie die EU-Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009.
Bei Unfällen in diesen Ländern, zum Beispiel auf Dienstreisen, erfolgt die Behandlung von Patienten nach den Tarifen und Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes. Die Abrechnung läuft über die zuständige Verbindungsstelle im jeweiligen Land. Bei Berufsunfällen sendet Suva das Formular DA002 als Kostenübernahmebestätigung an diese Verbindungsstelle.
Ausnahmen sind Nordmazedonien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Serbien. Hier ist der DA002-Austausch nicht möglich – bei Nichtberufsunfällen geht die Kostenübernahmebestätigung direkt an die versicherte Person.
In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen übernimmt die Suva Heilbehandlungskosten, unabhängig davon, ob ambulant oder stationär, höchstens bis zum Doppelten der Kosten, die in der Schweiz angefallen wären (Art. 17 UVV). Das bedeutet, dass in Ländern mit sehr hohen medizinischen Kosten wie beispielsweise die USA oder Japan möglicherweise kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
WICHTIGE HINWEISE FÜR REISENDE /
- Deckung variiert je nach Land – die Mitarbeitenden sollten sich vorab informieren.
- Häufig werden Verunfallte ohne Absicht in Privatkliniken eingeliefert, was nochmals deutlich höhere Kosten verursachen kann. Achten Sie darauf und fragen Sie nach – wenn möglich – in welche Klinik Sie oder Ihre Angehörigen gebracht werden.
- Ohne Zusatz- oder Reiseversicherung müssen Mehrkosten selbst getragen werden.
Wir empfehlen Ihnen: Schliessen Sie vor jeder Auslandsreise eine Ferien-oder Reiseversicherung ab, wenn keine UVG-Zusatzversicherung über den Arbeitgeber besteht.
Unsere Fachspezialisten stehen Ihnen gerne für Fragen oder eine Beratung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
