Sozialversicherungskennzahlen für Sie
AHV/ BVG - Pensionskasse
2026

1. SÄULE AHV/IV
Ab 2026 erhalten Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente zusätzlich eine 13. Monatsrente. Diese wird jeweils im Dezember ausbezahlt und entspricht rund 8,3 % der jährlichen Altersrente. Damit erfolgt eine dauerhafte Erhöhung der AHV-Leistungen für Rentnerinnen und Rentner.
2. SÄULE BVG
Der Koordinationsabzug bleibt auf 26‘460 Franken, die Eintrittsschwelle bleibt auf 22‘680 Franken und die Lohnobergrenze bleibt auf 90‘720 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt bei 7‘258 Franken für die Angestellten, die bereits eine 2. Säule haben.
VERZINSUNG
Der Bundesrat hat die Übernahme der Zinssatzempfehlung der Eidgenössischen Kommission beschlossen. Somit bleibt der BVG-Mindestzinssatz 2026 bei 1.25 %. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Unsere Übersicht gibt die wichtigsten Kennzahlen wieder.
Gerne stellen wir Ihnen die Übersicht im handlichen Kreditkartenformat zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

