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PFAS & Ewigkeitschemikalien

Der schleichende Ausschluss

31.08.2026
PFAS & Ewigkeitschemikalien

Ob Teflonpfanne, Regenjacke, Windkraftanlage oder Photovoltaik-Modul: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stecken in einer kaum überschaubaren Zahl industrieller Anwendungen – von Dichtungen und Kabeln über Beschichtungen bis zu Feuerlöschschäumen. Mehrere tausend Einzelstoffe zählt die Gruppe, die wegen ihrer außergewöhnlichen chemischen Stabilität auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt wird. Genau diese Beständigkeit macht PFAS für die Industrie so wertvoll – und für die Versicherungswirtschaft zunehmend zum Problem. Unsere Marktbeobachtung zeigt: Was vor zwei Jahren noch eine Randnotiz im Underwriting war, entwickelt sich zu einem der prägenden Themen der Industrieversicherung.

USA UND KANADA: DER AUSSCHLUSS IST BEREITS MARKTSTANDARD

In den USA hat sich die Lage für PFAS-exponierte Risiken bereits deutlich verschärft. Standardisierte Ausschlussklauseln für die Commercial General Liability und Umbrella-Deckungen sind mittlerweile die Regel, nicht die Ausnahme. Auch in Kanada schreitet die regulatorische Erfassung von PFAS zügig voran, was sich unmittelbar auf die dortige Zeichnungspolitik auswirkt. Für schweizer Industrieunternehmen mit US- oder Kanada-Exposure – etwa durch Tochtergesellschaften, Exportgeschäft oder Projektgeschäft vor Ort – bedeutet das: Globalprogramme und DIC/DIL-Deckungen über die schweizer Masterpolice gewinnen deutlich an Bedeutung, weil lokale Policen PFAS-Risiken zunehmend gar nicht mehr auffangen.

SCHWEIZ: VOM RISIKODIALOG ZUM MUSTERAUSSCHLUSS

Auch hierzulande ist Bewegung in den Markt gekommen. Es wird zunehmend festgestellt, dass die Versicherung PFAS-spezifische Ausschlüsse oder geringere Sublimiten einführen. Hintergrund ist natürlich auch hier die Befürchtung von Spätschäden-Wellen. Weiter schwappt der Umfang mit dem Thema im Ausland auch auf das Verhalten der Versicherer in der Schweiz über. Der Schweizer Versicherungsverband beschreibt PFAS explizit als Emerging Risk und weist darauf hin, dass Umweltschäden häufig nur gedeckt sind, wenn sie auf einen „Störfall“ zurückzuführen sind – PFAS sind aber oft kontinuierliche Emission/Anreicherung. Das führt in der Underwriting-Logik schnell zu: „nicht sauber triggerbar“ und das bedeutet in der Regel mindestens eine Deckungseinschränkung oder Ausschluss. In der Praxis erleben wir aktuell alle drei Spielarten gleichzeitig – vom vollständigen Verzicht auf eine PFAS-Klausel über geografisch beschränkte Ausschlüsse (z. B. nur für US-/Kanada-Risiken) bis zu ersten Ausschlüssen und Sublimitierungen auch für Schweizer und europäische Risiken.

DER PFAS-AUSSCHLUSS IST KEIN REINES US-THEMA MEHR

Wer PFAS-Haftungsrisiken für ein rein amerikanisches Phänomen hält, sollte auf zwei aktuelle Fälle in zwei unserer Nachbarsländer blicken. Im April 2026 hat das Landgericht Baden-Baden ein Grundurteil gegen ein Kompostunternehmen gefällt, das zwischen 2006 und 2008 mit PFAS-Vorläufersubstanzen belastete Papier schlamm-Kompost-Gemische auf landwirtschaftliche Flächen im Raum Rastatt hatte ausbringen lassen. Die Stadtwerke Rastatt fordern rund 6,5 Mio. Euro Schadensersatz wegen der Verunreinigung ihrer Trinkwasserbrunnen – gestützt auf die Gewässerverunreinigungshaftung nach § 89 Abs. 2 WHG und die Kausalitätsvermutung des § 6 UmweltHG. Über 1.000 Hektar Fläche in der Region gelten als betroffen.

 

Noch deutlicher wird das Haftungspotenzial im europäischen Ausland: Im italienischen Miteni-Verfahren wurden im Juni 2025 elf ehemalige Führungskräfte eines Chemieunternehmens vom Schwurgericht Vicenza zu insgesamt 141 Jahren Haft verurteilt – wegen Umweltkatastrophe und Wasservergiftung infolge jahrzehntelanger PFAS-Einträge ins Grundwasser. Das Urteil ist erstinstanzlich und wird voraussichtlich in die Berufung gehen, setzt aber bereits jetzt einen international beachteten Präzedenzfall. Bemerkenswert aus versicherungstechnischer Sicht: In einem Teilverfahren erkannte das Gericht erstmals einen Kausalzusammenhang zwischen langjähriger PFAS-Exposition und dem Tod eines ehemaligen Werksarbeiters an – ganz ohne Nachweis einer konkreten Erkrankung zum Zeitpunkt der Klage. Sinkende Beweisanforderungen bei Personenschäden treffen damit auf eine Stoffgruppe, die praktisch überall vorkommt. Für Versicherer eine ungünstige Kombination – und ein Grund, warum die Nervosität am Markt weiter zunimmt.

REGULATORIK ALS ZUSÄTZLICHER TAKTGEBER

In der Schweiz laufen aktuell Überarbeitungen von PFAS-Grenzwerten, insbesondere bei Trinkwasser: Die ursprünglich geplante Übernahme der EU-Systematik (Summengrenzwert für 20 PFAS von 0,1 µg/l ab 2026) wurde politisch vorerst verschoben, weil diskutiert wird, ob die Schweiz EU-Werte übernimmt oder eigene Schweizer Grenzwerte festlegt. Parallel wird PFAS regulatorisch breiter adressiert (u. a. Chemikalienrecht/Anwendungsbeschränkungen sowie koordinierte Massnahmen von Bund/Kantonen), und der Bundesrat hat die Stossrichtung für einen Aktionsplan zur Reduktion langlebiger Chemikalien (insb. PFAS) bestätigt. Die Zahl potenzieller Fälle ist auch in der Schweiz hoch und die Finanzierung politisch noch nicht geklärt. 

WAS DAS FÜR IHRE ABSICHERUNG BEDEUTET

Ein kategorischer PFAS-Ausschluss betrifft in der Praxis selten nur „echte“ Risiken. Auch PFAS in fest gebundener Form – etwa als Dichtung oder Beschichtung ohne Umweltkontakt – gerät pauschal mit ins Visier, obwohl das Schadenpotenzial hier ungleich geringer ist als bei Löschschäumen oder flüssigen Anwendungen. Wer sich als Unternehmen jetzt nicht mit der eigenen PFAS-Exposition auseinandersetzt, läuft Gefahr, beim nächsten Renewal von einem undifferenzierten Ausschluss überrascht zu werden – mit Auswirkungen auf Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht sowie die Umweltschadenversicherung gleichermaßen. Aus unserer Erfahrung lohnt sich eine strukturierte Bestandsaufnahme, bevor der Versicherer sie einfordert:

  • Stoffliche Exposition: Welche PFAS-Verbindungen kommen in welcher Form – gebunden oder frei – in Produkten, Prozessen oder Abfallströmen vor?
  • Geografischer Geltungsbereich: Besteht Exposure in den USA oder Kanada?
  • Lieferkette: Lässt sich die Verwendung von PFAS bei Zulieferteilen wie Dichtungen, Schläuchen oder Additiven lückenlos zurückverfolgen?
  • Historische Risiken: Gab es in der Vergangenheit den Einsatz PFAS-haltiger Löschschäume, etwa in Werkfeuerwehren oder auf Übungsgeländen?

Sprechen Sie uns gerne an. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre PFAS-Exposition entlang der Lieferkette, prüfen Ihre bestehenden Verträge auf versteckte Ausschlüsse und entwickeln eine Absicherung, die dem tatsächlichen Risiko gerecht wird. Denn pauschale Ausschlüsse sind für uns keine akzeptable Antwort auf ein differenziertes Risiko: Unsere Experten setzen sich am Markt aktiv dafür ein, PFAS-Risiken sachgerecht zu bewerten – und dort, wo es die Risikolage erlaubt, Deckungsschutz zu erhalten oder zurückzugewinnen.

PFAS & Ewigkeitschemikalien
Dieter Schäublin
Geschäftsführer, COO
ARTUS Unicon
Autoren
PFAS & Ewigkeitschemikalien
Markus Hardenack
Head of Competence Center Liability
ARTUS AG
Autoren