Brandschutz
Verantwortung und Haftung von Gemeinden und Gemeinderäten
Öffentliche Institutionen

Der Brandschutz ist eine dezentrale organisierte Aufgabe, die einheitlich, aber kantonal geregelt ist. In den meisten Kantonen besteht ein Versicherungsobligatorium, d. h. Gebäude müssen bei einer kantonalen Versicherungsanstalt obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden. Diese oder die kantonale Feuerpolizei überwacht und setzt Brandschutzmassnahmen um. Gemeinden können aber dennoch für den baulichen Brandschutz verantwortlich sein. Dort wo keine Versicherungspflicht für Feuer- und Elementarschäden besteht, obliegt der Brandschutz und der Vollzug vollumfänglich den Gemeinden. Aktuelle Brandereignisse verdeutlichen die zunehmende Bedeutung haftungs- und führungsrechtlicher Fragestellungen.
VERANTWORTUNG DER GEMEINDEN
Gemeinden sind verantwortlich für die Organisation und den Betrieb einer funktionierenden Feuerwehr sowie für die Umsetzung der gesetzlichen Brandschutzvorgaben und üben die Aufsicht über delegierte Strukturen aus. Bei organisatorischen Mängeln oder Unterlassungen kann die Gemeinde nach kantonalem Haftungs- oder Verantwortlichkeitsrecht gegenüber geschädigten Dritten durchaus haftbar werden.
BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten sowie Kosten der Rechtsabwehr. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme besteht nicht; die erforderliche Deckung hängt von der individuellen Risikosituation der Gemeinde ab.
ORGANHAFTPFLICHT (D&O)
Die Organhaftpflichtversicherung schützt unter anderem Gemeinderäte vor persönlicher Haftung bei Verletzung der Sorgfaltspflicht oder Fehleinschätzung der Sachlage. Rückgriffe der Gemeinde bei grober Fahrlässigkeit sind versichert; vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Pflichtverletzungen sind dagegen ausgeschlossen. Abwehrkosten werden bei unklarer Ausgangslage gemäss den Vertragsbedingungen bis zu einer gewissen Summe bevorschusst.
UMGANG MIT EINSCHRÄNKUNGEN
Kann eine Gemeinde ihre gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen aus organisatorischen oder finanziellen Gründen nicht vollständig erfüllen, ist eine frühzeitige und transparente Information an die zuständige kantonale Fachstelle zur Haftungsminimierung essentiell und muss belegt werden können. Nur dann kann die Haftung der Gemeinde vermindert werden. Informiert sie nicht, haftet sie voll. Brandschutz ist eine strategische und haftungsrelevante Führungsaufgabe. Eine klare Organisation, angemessene Versicherungen sowie Versicherungssummen sowie eine sorgfältige Entscheidungsfindung und transparente Kommunikation können Gemeinden und ihren Gemeinderat schützen.
Sprechen Sie uns gerne an und wir gehen Ihren Versicherungsschutz Schritt für Schritt gemeinsam durch.
